Psychotherapie
von Kindern, Jugendlichen und Familien
Psychotherapie
mit Kindern und Jugendlichen:
Die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen
erfolgt als Pflichtleistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
In der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen steht neben der Sprache
immer auch das Spiel und die Bewegung mit im Mittelpunkt der
therapeutischen Arbeit. Das Kind verarbeitet so mögliche Konflikte
und kann Anforderungen so besser bewältigen.
Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern sieht die Kinder- und
Jugendlichenbehandlung immer vor und hat hier einen großen
Stellenwert. Darüber hinaus werden andere Bezugspersonen (Lehrer,
Kindergarten, Geschwister, Großeltern) wenn es notwendig ist, in
den Beratungsprozess einbezogen.
Psychotherapie
mit Erwachsen
Grundsätzlich ist die Behandlung von Erwachsenen auch
möglich, da die Approbation (heilkundliche Zulassung) und die
fachliche Voraussetzung dafür gegeben ist. Sie kann aber nur als
Privatleistung abgerechnet werden, da ich als Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut nicht über eine zweite Zulassung der
kassenärztlichen Vereinigung verfüge. Ausnahme sind die
Privatversicherten - je nach versichertem Leistungsumfang.
Familientherapie
Familientherapie ist eine anerkannte und wichtige Methode der
Behandlung von Störungen und Schwierigkeiten gerade bei Kindern
und Jugendlichen. Sie ist aber leider keine Pflichtleistung der
gesetzlichen und privaten Krankenkassen und ist somit auch privat
abzurechen.
Als ausgebildeter Familientherapeut können Sie aber auch Anfragen
diesbezüglich an mich stellen.